Krankenversicherung

In Deutschland gibt es für die Krankenversicherung zwei Systeme: das gesetzliche und das private. Im Folgenden werden beide Krankenversicherungen beschrieben und die Funktionsweise erklärt: Inwiefern ist die Krankenversicherung Pflicht, welche Möglichkeiten haben Versicherte und welche Versicherung ist für wen die richtige Wahl?

Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung Bestandteil des Sozialversicherungssystems und des Gesundheitssystems. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Menschen, die nicht als versicherungsfrei anzusehen sind, verpflichtend. Unter Umständen ist die Mitgliedschaft auch auf freiwilliger Basis möglich.

Sinn dieser Versicherung ist es, für die Gesundheit des Versicherten zu sorgen. Wie viel ein Versicherter in die Versicherung einzahlt, hängt vom Einkommen ab. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr Beiträge ein. Die Leistungen der Krankenversicherung variieren dagegen nicht, jeder hat Anspruch auf die gleichen Leistungen. Im Gegenteil: Wer nur sehr wenig verdient, wird unter Umständen von möglichen Zuzahlungen befreit. Interessant ist an dieser Stelle außerdem der Begriff der beitragsfreien Mitversicherung: Ehegatten oder gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder eines Versicherten sind automatisch mitversichert. Die Voraussetzung dafür ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland ist und die Familienangehörigen außerdem nicht auf andere Weise versicherungspflichtig oder –frei sind. Kinder sind dabei grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, sofern sie nicht berufstätig sind, endet die Mitversicherung mit dem 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet oder soziale und freiwillige Dienste leistet. Es gibt außerdem keine Altersgrenze zur Mitversicherung bei körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen, die es dem Kind unmöglich machen, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung entscheidet der Versicherte selbst, wie er versichert sein möchte und in welchem Umfang, was die Leistungen betrifft. Studenten, Selbständige, Freiberufler, Beamte und Berufstätige mit hohem Einkommen dürfen die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Studenten müssen sich bis 3 Monate nach Studienbeginn entscheiden und Arbeitnehmer haben erst dann Anspruch auf die private Krankenversicherung, wenn sie ein Jahr lang ein Einkommen erzielt haben, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ein Wechsel ist nicht einfach, deshalb gilt: Entscheidet man sich für eine private Krankenversicherung, wird man zumeist auch dabeibleiben müssen.

Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, für wen sich die private Krankenversicherung rentiert: Wer viel Geld verdient, ist grundsätzlich mit der privaten Krankenversicherung gut bedient, denn die Höhe des Einkommens, und damit der zu zahlende Beitrag, sind hier nicht von Bedeutung. Auch für Selbstständige und Freiberufler ist die private Krankenversicherung zumeist die bessere Alternative, sofern das Gewerbe gewinnbringend betrieben wird. Bei unklaren Arbeitsverhältnissen empfiehlt es sich, den Wechsel nicht zu überstürzen. Gleiches gilt für Personen mit mehr als zwei Kindern, der Schritt zur privaten Krankenversicherung sollte immer gut geplant sein.

Fazit

In Deutschland gibt es die Möglichkeit der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Die private Rentenversicherung lohnt sich bei hohem Einkommen und ist außerdem für Freiberufler, Selbstständige und Beamte gedacht, unter Umständen können auch Studenten davon profitieren. Ansonsten greift die gesetzliche Krankenversicherung, bei der die Leistungen für jeden Versicherten die gleichen sind, der zu zahlende Beitrag variiert dagegen je nach Einkommen. Sie entspricht damit dem Solidarprinzip, während die private Krankenversicherung auf dem Individualprinzip beruht.